Taufe
Durch die Taufe wird ein Kind oder auch ein Erwachsener in die Gemeinschaft der Christen aufgenommen. Zur Anmeldung der Taufe kontaktieren Sie unser Pfarrbüro. Allgemein bedarf es folgender Dokumente:
- Geburtsurkunde des Täuflings
- Heiratsurkunde bzw. Trauungsschein der Eltern (falls verheiratet).
Der Taufpate ist mitverantwortlich für die christliche Erziehung des Täuflings. Der Pate muss getauft, gefirmt und Mitglied der römisch-katholischen Kirche sein.
Wenn die Taufe nicht in der Wohnpfarre (Wohnsitz des Täuflings) vorgenommen wird, ist eine schriftliche Einverständniserklärung ebenfalls im Pfarrbüro einzuholen.
Erstkommunion
Die Kinder der 2. Klasse Volksschule werden gemeinsam zur Erstkommunion geführt.
In einer Zeit der Vorbereitung werden die Kinder dem Alter entsprechend auf das Sakrament der Eucharistie vorbereitet. Diese beginnt jeweils im Herbst und findet in Kleingruppen mit Tischmüttern statt. In Zusammenarbeit mit den Religionslehrern und Klassenlehrern, dem Pfarrer sowie dem Diakon versuchen wir alle, den Kindern die christliche Botschaft nahe zu bringen.
Firmung
Grundsätzlich werden bei uns Jugendliche ab dem 13. Lebensjahr (der dritten Klassen bzw. 7. Schulstufe) gefirmt. Alle Jugendlichen werden von uns persönlich mittels Brief zur Firmung eingeladen. Die Anmeldung findet über das Pfarrbüro statt. Über mehrere Monate werden die Firmlinge verbindlich auf das Sakrament der Firmung vorbereitet. Zur Anmeldung ist (- wenn der Firmling nicht in Imst getauft wurde) eine Taufscheinergänzung der Taufpfarre (- dort erhältlich) notwendig. Der Firmpate bzw. Patin muss, um das Patenamt übernehmen zu können, das 16. Lebensjahr vollendet haben, selber katholisch und voll in die Gemeinschaft der Kirche eingegliedert sein, also getauft und gefirmt sein. Er/Sie darf nicht aus der Kirche ausgetreten (oder ausgeschlossen) sein und soll aktiv an der Entwicklung des Glaubenslebens des jungen Menschen mitwirken können, was eine eigenes aktives Glaubensleben erfordert. Es ist nicht möglich, dass Eltern das Patenamt übernehmen. Erwachsene, die sich firmen lassen möchten, wenden sich bitte an das zuständige Pfarramt (Wohnpfarre), da hier ein spezieller Weg notwendig und möglich ist.
Hochzeit
Die Anmeldung zur kirchlichen Trauung sollte frühzeitig geschehen. Es ist nicht möglich, ohne Absprache mit der zuständigen Wohnpfarre einen kirchlichen Trauungstermin zu fixieren. Nehmen sie möglichst mindestens 3 Monate vor dem geplanten Termin Kontakt mit dem Pfarramt auf. Für die Aufnahme des Trauungsprotokolles ist das Wohnpfarramt der Braut und/oder des Bräutigams zuständig. Ist nur ein Teil katholisch, ist dessen röm.-kath. Pfarramt zuständig. Folgende Dokumente sind jedenfalls zur Anmeldung mitzubringen:
- Taufscheinergänzungen der Brautleute (diese werden von der Pfarre ausgestellt, in der man getauft wurde und werden gerne auch von unserer Pfarre angefordert!)
- Geburtsurkunden der Brautleute
- gegebenenfalls die standesamtliche Heiratsurkunde.
Der Besuch der Brautleutetage wird empfohlen. Die Termine sind auf der Homepage des Familienreferates unserer Diözese www.dibk.at/familienreferat ersichtlich.
Wer heiraten will, muss an die unterschiedlichsten Dinge denken … deshalb ist die App
Ehe.Wir.Heiraten. genauso vielseitig wie die Situationen der Hochzeitsvorbereitung. Die kostenlose App mit ihren vielen interessanten Infos will euch als Paar unterstützen und begleiten und ist mit Impulsen inhaltlich immer abgestimmt auf den Hochzeitstermin
Infos zur standesamtlichen Eheschließung gibt es auf www.help.gv.at.
Beichte
In der Feier des Bußsakraments geschieht die Versöhnung mit Gott, den Mitmenschen und der Kirche. Gläubige, die ihre Fehler und Sünden bereuen und bekennen sowie den Vorsatz zur Besserung haben, erlangen durch den Dienst des Priesters die Verzeihung ihrer Sünden. Viele sprechen von einem Neubeginn, nachdem sie das Beichtsakrament genossen haben. Das Bußsakrament erfolgt in der Regel in Form der Einzelbeichte, oft im Aussprachezimmer. Das Bußsakrament wird in unserer Pfarre besonders zu den Hochfesten im Kirchenjahr angeboten. Die Beichtzeiten finden Sie in unseren Gottesdienstordnungen - hier unter dem Punkt Gottesdienste. Falls Sie außerhalb dieser Zeiten beichten möchten, wenden Sie sich an unseren Pfarrer. Auch im Kapuzinerkloster ist die Beichte möglich. Neben dieser Form der Buße bei schwerer Schuld bieten wir auch die Möglichkeit zum Besuch von Versöhnungsgottesdiensten in der Advents- und Fastenzeit an. Die genauen Termine werden im Pfarrbüro gerne bekannt gegeben.
Krankensalbung
Das Sakrament der Krankensalbung kann jedem Gläubigen gespendet werden, der aufgrund von Krankheit, Unfall oder Altersschwäche in Gefahr gerät. Bitte melden Sie sich in ihrer Pfarre, wenn Sie oder einer Ihrer Angehörigen oder Freunde das Sakrament der Krankensalbung empfangen möchten, damit ein Termin vereinbart werden kann. Viele engagierte Christinnen und Christen überbringen die Krankenkommunion den Menschen, die nicht mehr die Möglichkeit haben den Gottesdienst in der Gemeinde zu besuchen. Falls Sie jemanden kennen, der gerne die Krankenkommunion empfangen möchte, wenden sie sich an ihren Seelsorger, der ihnen weiterhelfen kann, bzw. an das Pfarrbüro.
Todesfall
Nehmen Sie nach einem Todesfall mit einem Bestattungsinstitut ihres Vertrauens Kontakt auf. Das Bestattungsinstitut kümmert sich mit Ihnen um alle Formalitäten, Abwicklung und setzt auch den Termin für das Begräbnis an.
Wegen dem Sterbegottesdienst und deren Gestaltung kommen Sie bitte zu uns.
Bestattungsinstitute in Imst:
Bestattung Praxmarer GmbH, Imst, Th.-Walch-Str. 4, Tel. 64250
Der Fährmann, Bestattung und Trauerrituale Bernhard Schöpfer OG, Telfs/Zweigstelle Imst, Ing. Ballerstr. 12, Tel. 0664/1959960
Kircheneintritt bzw. Wiedereintritt
Um in die katholischen Kirche ein- bzw. wieder einzutreten, wenden Sie sich am Besten an einen Seelsorger ihres Vertrauens, ihr Wohnpfarramt oder an das Ordinariat der Diözese. Die Aufnahme bzw. Wiederaufnahme in die römisch-katholische Kirche erfolgt beim jeweiligen Wohnpfarramt. Mitglieder der katholischen Kirche haben besondere Rechte und auch Pflichten. So zählen der Empfang der Sakramente (kirchliche Trauung, Krankensalbung) sowie das Recht auf Ausübung von Ämtern und Diensten, wie z.B. Patenamt bei der Taufe oder Firmung, zu den Rechten kirchlicher Mitglieder. Zu den Pflichten zählt z.B. die Abgabe des Kirchenbeitrags.